Eine lustige und von keiner Sachkenntnis getrübte Einstellung zu Internet-Sperren vertritt die bayerische Justizministerin Frau Dr. Beate Merk.
Bei der Verabschiedung des Gesetze zu Internet-Sperren, meinte sie, ihr wäre es lieber gewesen, daß beim Besuch der Stopp-Schild-Seite auch die IP-Adresse des Surfers mitgeloggt würde, um gegen ihn strafrechtlich vorgehen zu können.
Ja, Frau Merk, da hätte die Polizei viel Spaß, wenn sie jeden verfolgen wollte, der auf diese Seite kommt:
- Da wären zum Beispiel Kids, die ihren Freunden einen Link schicken, den sie sich unbedingt mal anschauen sollen.
- Da sind vielleicht Zeitgenossen mit einem komischen Sinn für Humor, die einen Link zu einer gesperrten Seite in irgendeinem Forum veröffentlichen, z.B. mit dem Versprechen "hier Tankgutschein für 50 Euro sichern", oder so.
- Da ist vielleicht jemand, der mich irgendwie nicht leiden kann, mir eins auswischen will und mir einen Link zu einer gesperrten Seite schickt.
- usw.
Dem allem wollten sie dann nachgehen können, Frau Merk? Da werden sicher viele neue Arbeitsplätze bei der Polizei geschaffen werden können ...
Da die Sperrlisten ja geheim sind, kann ich es dem Link natürlich nicht vorher ansehen, daß er zu einer gesperrten Seite führt. Ich soll also strafrechtlich verfolgt werden können, nur aufgrund der Tatsache, daß ich auf einen Link geklickt habe, dessen Ziel ich nicht kannte? Oder soll ich verfolgt werden können, weil ich es vielleicht mehrfach versucht habe, in der Hoffnung, ich komme am Stopp-Schild vorbei trotzdem auf diese Seite? Wenn ich das wirklich wollte, würde ich mir wahrscheinlich etwas besseres einfallen lassen.
Vergleichen könnte man das mit Folgendem: Ich gehe im realen Leben irgendwo spazieren, sehe ein Schild "Zutritt verboten". Anstatt, daß ich belangt werden kann, wenn ich trotzdem reingehe, kann gegen mich aber schon vorgegangen werden, sobald ich lediglich das Schild gelesen habe.
Liebe Frau Merk, Sie haben vielleicht Ahnung von Justiz, aber wie Internet funktioniert, haben Sie noch lange nicht verstanden. Denken Sie doch noch mal ein bißchen darüber nach oder lassen Sie sich beraten!
Frau Merk meinte auch noch, daß die Polizei sehr wohl schon zwischen dem Surfer unterscheiden könne der zufällig auf diese Seite kommt und dem, der solche Seiten gezielt aufsucht. Ach ja? Wirklich? Die Polizei soll also erkennen können, daß der Besucher von IP-Adresse 200.10.15.120 zufällig auf diese Seite kam und der Besucher mit der IP-Adresse 25.45.120.3 mit Absicht? Wie, bitte, soll das funktionieren? So weit ich weiß, wird im heutigen Internet (WWW) noch nicht die gedankliche Absicht beim Anklicken ein Links mitprotokolliert. Oder glaubt sie vielleicht, dem gemeinen Pädophilen auf die Schliche kommen zu können, weil der immer wieder auf die Stopp-Schild-Seite kommt und sich dadurch verdächtig macht? Und was ist, wenn solche Leute einfach eine Liste im Format http://200.23.42.1, http://23.5.45.78, ... haben, die sie besuchen? Die landen dann nämlich überhaupt nicht auf der Stopp-Schild-Seite. Und nun?
P.S. Alle IP-Adressen in diesem Posting sind natürlich frei erfunden, dienen nur zur Veranschaulichung und sind ohne Bezug zu real existierenden Seiten.